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Schenkelbrand: Agrarausschuss vertagt Entscheidung

Berlin/Warendorf (fn-press). Ein neues Gutachten zum Schenkelbrand bei Pferden kommt zu dem Ergebnis, dass der Schenkelbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode gewertet werden müsse, die der Transponder-Implantation überlegen sei. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat der Agrarausschuss des Bundesrates in seiner letzten Sitzung den entsprechenden Tagesordnungspunkt zum Antrag auf Änderung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerVO) vertagt.

„Durch die Vertagung haben die Länder jetzt die Möglichkeit, sich über die neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schenkelbrand zu informieren, um dann auf dieser Basis eine fachliche Entscheidung treffen zu können“, sagte Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg), Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hatte den Antrag zur Änderung der Viehverkehrsverordnung in den Bundesrat zur Kennzeichnung von Pferden eingebracht. Die Änderung, die auch die FN und die Pferdezuchtverbände fordern, beinhaltet, dass in Deutschland das EU-Recht eins zu eins umgesetzt wird. Das bedeutet, dass der Schenkelbrand in Kombination mit einer DNA-Typisierung als alleinige Kennzeichnungsmethode neben der Regelkennzeichnungsmethode mittels Transponder in Deutschland bestehen bleibt.

Hintergrund des Antrags der Landesregierung ist ein neues Gutachten zum Schenkelbrand bei Pferden, das das Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hatte. In dem Gutachten wird unter anderem dargelegt, dass Untersuchungen an der Haut des Pferdes ergeben, dass beim Vergleich der beiden Kennzeichnungsmethoden auf feingeweblicher Ebene die strukturellen Veränderungen durch den Heißbrand gering und die der Transponder-tragenden Haut erheblich seien. „Wir freuen uns, dass unsere Forderung den Schenkelbrand als alleinige Kennzeichnungsmethode zu erhalten, jetzt weiter wissenschaftlich untermauert wurde“, so Graf zu Rantzau.

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24. Mai 2012

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