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Pferdezucht: Was bedeutet das Ende des ermäßigten Steuersatzes?

Bis Mai 2011 konnten Pferde mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent verkauft werden

Bonn (agrar-PR). Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. Mai entschieden hat, dass der ermäßigte Steuersatz auf Pferde in Deutschland nicht mehr angewendet werden darf, gilt der Normalsatz von 19 Prozent auch beim Pferdehandel. Das wird auf alle Lieferungen von lebendigen Pferden angewendet, unabhängig von ihrer Bestimmung.

Die Folgen für die Pferdezucht seien noch nicht absehbar, kommentiert Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf, die Entscheidung. "Dieses Urteil wird sich auf jeden Fall nachteilig auswirken. Dass in der momentan wirtschaftlich schwierigen Situation zwölf Prozent mehr Belastung an den Endverbraucher weitergegeben werden, wird gravierende Folgen für unsere Züchter und Pferdehalter haben."

Für die Pferdezüchter bedeutet die jüngste Entscheidung, dass sie entweder den Endverkaufspreis bei der Vermarktung von Fohlen, Jährlingen oder gerittenen Sportpferden um zwölf Prozentpunkte anheben oder Einbußen in Kauf nehmen müssen. Denn falls der auf diese Weise erhöhte Preis am Markt nicht zu erzielen ist, vermindert der Aufschlag automatisch die Verdienstspanne des Züchters oder Pferdeverkäufers. Insbesondere bei teuren Auktions- und Sportpferden, die für fünf- bis siebenstellige Summen gehandelt werden, kann der Aufschlag schnell mehrere tausend Euro betragen. Doch angesichts der vergleichsweise niedrigeren Verdienstspanne wird es für Züchter und Aufzüchter zukünftig noch schwieriger, junge Pferde im niedrigeren Preissegment mit Gewinn zu vermarkten.

Decktaxe, Stutenhaltung, Futter, Tierarztkosten und Aufzucht schlugen schon vor der Anhebung des Steuersatzes derart zu Buche, dass für viele Zuchtbetriebe eine Gewinnerzielung ohnehin nur über die Jahre im Durchschnitt zu erreichen ist.

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24. Mai 2012

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