Banner

Wer ist online?

Wir haben 755 Gäste online

Australier gewann Gold im Goldstadt Speed Cup

James Paterson-Robinson setzte sich im Bardusch-Preis durch

Pforzheim (mps). Gold, Geld und wertvolle Weltranglistenpunkte: Am späten Samstagabend gaben die internationalen Sattelcracks beim 10. S&G Goldstadt Cup in Pforzheim noch einmal Gas.

Im Preis der Firma Bardusch GmbH & Co. KG, dem Goldstadt Speed Cup, durfte nicht gebummelt werden. Schließlich ging es für den Sieger um zwei Goldbarren im Gesamtwert von 5.000 Euro sowie 50 der begehrten Punkte für die FEI Rolex Rankings. Weitere 15.000 Euro Preisgeld wurden an die zehn Platzierten verteilt.

Nach einem fulminanten Ritt setzte sich schließlich der Australier James Paterson-Robinson auf dem zehnjährigen Oldenburger Wallach Casanova Junior durch. In fehlerfreien 59.26 Sekunden jagten die Beiden durch den von Frank Rothenberger entworfenen Parcours. Den Schweizern Beat Mändli und Daniel Etter blieb nur das Nachsehen, das mit 4.000 beziehungsweise 3.000 Euro Preisgeld sowie 45 und 40 Weltranglistenzählern jedoch fürstlich honoriert wurde. Beat Mändli, ging als zweiter Starter in fehlerfreien 59.43 Sekunden in Führung und verteidigte diese, bis der Australier ihn unterbot.

Der Schweizer hatte Queensland gesattelt, ein neunjährigen Holsteiner Wallach. Auf Hermine d’Auzay, einer 14 Jahre alten Stute, war Daniel Etter ohne Abwurf nach 59.78 Sekunden zuhause. Als bester Deutscher belegte Toni Haßmann (Lienen) auf seinem achtjährigen Wallach Dublin PKZ nach einer Null-Runde in 59.88 Sekunden den vierten Platz – dafür gab’s 2.000 Euro und 35 Punkte für die FEI Rolex Rankings.

Comments are now closed for this entry

23. Mai 2012

Kostenlos: PDF-Special

Banner
Banner

PDF-Newsletter-Service

Sie möchten regelmäßig über Themen auf PferdeSportzeitung_de über unseren Newsletter-Service informiert werden? Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter - OHNE jede Verpflichtung. Bitte nachstehend Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse eintragen und auf Newsletter ANMELDEN klicken. Die Nutzungsbedingungen (AGB Newsletter) müssen bestätigt werden.
Nutzungsbedingungen