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Steuererhöhung: Pferde werden teurer - demnächst 19 % Mehrwertsteuer
Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird vermutlich im Juli 2012 umgesetzt
Berlin. Ob Bürgschaften für die Griechenland-Pleite oder EURO-Krise, der deutsche Staat braucht dringend Geld - und das nicht erst seit gestern oder vorgestern. Die Staatsverschuldung ist enorm, für Politiker aller Couleur und Statistiker wahrscheinlich eine unendliche Lebensaufgabe, für den normalen Bürger - auch „der Kleine Mann“ genannt - ist die derzeitige Summe von über 2062 Milliarden Euro gar nicht mehr vorstellbar, unsere gewählten Volksvertreter scheinen machtlos zu sein. Seit einigen Monaten wird in einigen Gemeinden intensiv über eine (lokale) Pferdesteuer nachgedacht. Einige Stadtoberen haben nach zahlreichen Protesten das Thema als „nicht durchführbar“ abgehakt - zumindest vorübergehend. Nur das zuständige Referat von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU/Foto rechts) arbeitet mit Hochdruck daran, das Pferde demnächst teurer werden, allerdings gibt es eine Ausnahme.
Der nüchterne Sachverhalt:
- So war und ist es noch: Gemäß § 12 II Nr. 1 UStG i.Vm. Anlage 2 Nr. 1 a) unterliegen die Umsätze mit Pferden (außer Wildpferden) in Deutschland einem ermäßigten Steuersatz von 7 % der Bemessungsgrundlage. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 %.
- So wird es bald sein: In einem Urteil vom 12. Mai 2011 stellte die siebte Kammer des Europäischen Gerichtshofs per Urteil fest: „… dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Leistungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen hat …“ -(EuGH C-453/09).
PferdeSportZeitung.de fragte beim Bundesministerium für Finanzen nach, deren Pressesprecher Dr. Johannes Blankenheim bestätigte, dass vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2011 geplant ist, die Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferungen von Pferden mit dem nächsten steuerlichen Änderungsgesetz aufzuheben. Wann ein solches Gesetz initiiert wird, steht noch nicht fest.
Zum üblichen Gesetzgebungsverfahren gehören drei Lesungen im Deutschen Bundestag, die vermutlich keine großen Debatten auslösen und im Ruck-Zuck-Verfahren durchgewinkt werden. Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes erfordert die Zustimmung des Bundesrates - theoretisch könnte das geänderte Umsatzsteuergesetz in der Länderkammer gekippt werden, aber eher unwahrscheinlich. Die Planung sieht vor, dass zum 1. Juli 2012 Pferde einem Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.
Die Ausnahme - notleidende Bauern könnten davon profitieren
Laut Pressesprecher Blankenheim könnte es eine Ausnahme geben: „Es ist geplant, die nach den Vorschriften des Unionsrechts nicht zwingend zu gewährende Steuerermäßigung für Umsätze mit Pferden insgesamt aufzuheben. Nach dem vorliegenden EuGH-Urteil wäre es zwar zulässig, die Steuerermäßigung auf Tiere zu beschränken, die im Einzelfall zur Nahrungs- oder Futtermittelproduktion bzw. zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind. Eine solche Beschränkung würde die Abgrenzungsschwierigkeiten innerhalb des ohnehin als zu kompliziert geltenden Systems der Umsatzsteuerermäßigung jedoch wesentlich verstärken.“ Dazu gehören Schlacht- und Bauernhöfe, die nach wie vor die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 % zahlen.
Ein schwacher Trost bleibt, wenn Pferde allgemein teurer werden. Auch Brief- und Ziertauben sowie ähnliche Zuchttiere werden mit dem vollen Steuersatz von 19 % belegt.
Und noch ein schwacher Trost: Für das gemeine Hausschwein wird der Mehrwertsteuersatz von 7 % angewandt, für das Wildschwein fallen 19 % an.
Und wer an der Pommesbude an der Ecke eine Currywurst verzehrt, sollte überlegen, ob man sie vor Ort verzehrt oder sie eingepackt mit nach Hause nimmt - dann ist nämlich der Endpreis zu verhandeln: vor Ort essen bedeutet 19 % und mit nach Hause nehmen steht dann für 7 %. Mahlzeit, ein Hoch auf die Brüsseler EU-Bürokraten und der Wunsch danach, dass die eingangs erwähnte Staatsverschuldung doch nicht so gewaltig ausfällt.

Foto: www.staatsverschuldung.de
Wer wissen möchte, wie der aktuelle Stand ist: der Link zur Staatsverschuldungs-Uhr.
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