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Erhalt des Schenkelbrandes: Etappensieg für deutsche Pferdezüchter
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verbot wurde abgelehnt
Berlin (fn-press). Aufatmen bei deutschen Pferdezüchtern. Wie der Bundestag heute über seine Internetplattform „Das Parlament“ berichtet, bleibt der Schenkelbrand bei Pferden erlaubt.
Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verbot wurde abgelehnt. DiOpposition habe für den Antrag, die Koalition dagegen gestimmt. Die Unions- und FDP-Fraktion machten darauf aufmerksam, dass die Regierung einen Vorschlag zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen werde. Hierbei müsse die EU-Regelung zur Kennzeichnung von Tieren einbezogen werden.
Derzeit ist nach EU-Recht eine alternative Kennzeichnung von Pferden erlaubt. Im Gegensatz zum EU-Recht, nach dem Pferde wahlweise mittels Transponder oder Schenkelbrand gekennzeichnet werden dürfen, ist in Deutschland das Chippen Pflicht. Der Brand ist zusätzlich erlaubt. „Unser Ziel ist es, dass die EU-Regelung eins zu eins auch in Deutschland gilt. Die deutschen Pferdezüchter sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Pferde kennzeichnen“, sagte Breido Graf zu Rantzau, Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereingung (FN). „Das war ein wichtiger Etappensieg. Wir werden für den dauerhaften Erhalt des Schenkelbrandes weiterkämpfen. Genau das haben wir in der vergangenen Woche bei einer Präsentation der Kennzeichnngssysteme für Pferde vor Bundestagsabgeordneten in Berlin verdeutlicht.“
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