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DOSB begrüßt geplante Anti-Doping-Staatsanwaltschaft in Stuttgart

Bach: Möglichkeiten des verschärften Arzneimittelgesetzes nutzen    

Frankfurt am Main. DOSB-Präsident Thomas Bach hat die im Baden-Württemberger Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD geplante Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zum Kampf gegen Doping begrüßt: „Dieser Schritt hilft, den Anti-Doping-Kampf in Deutschland weiter voranzubringen. Wir brauchen Staatsanwälte, die sich des Themas annehmen und die Möglichkeiten des verschärften Arzneimittelgesetzes konsequent nutzen.“ Bisher gibt es nur eine Anti-Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bayern.

Jüngsten Medienberichten zufolge leiteten deutsche Staatsanwaltschaften im Jahr 2010 914 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz ein. Das entspricht laut Spiegel einer Steigerung von fast 40 Prozent gegenüber 2009. „Hier zeigt sich die Wirksamkeit der geänderten Gesetzgebung, die schärfer als in den meisten anderen Ländern dieser Welt ist. So sind zuletzt immer wieder Hintermänner verurteilt worden, die mit Dopingmitteln gehandelt haben. Um den Sumpf im Umfeld der Athleten auszutrocknen, ist es wichtig, an die Nachschubwege heranzukommen. Die im Januar 2010 in Passau verhängte Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten gegen einen Dopingmittelhändler ist unseres Wissens nach eine der härtesten Strafen, die es in diesem Bereich je gab“, erklärte Bach.

Im Stuttgarter Koalitionsvertrag heißt es zum Thema „Doping im Sport bekämpfen“: „Doping gefährdet die Integrität des Sports. Wettbewerbsverzerrenden und gefährlichen Praktiken im Spitzen- und Breitensport sowie den Doping-Netzwerken werden wir mit der Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft entgegenwirken. Wir werden außerdem zusammen mit der Wissenschaft und dem Sport eine Konzeption für Dopingprävention im Breitensport erarbeiten. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) muss von den Ländern angemessen finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Baden-Württemberg auch in der Sportministerkonferenz einsetzen. Grundsätzlich machen wir die Sportförderung des organisierten Sports von einer aktiven und konsequenten Dopingbekämpfung abhängig.“

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21. Mai 2012

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