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ADMR: Regelwerksänderungen verabschiedet
Nationales und internationales Regelwerk geringfügig angeglichen
Warendorf (fn-press). Genau ein Jahr nach Einführung der Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) heute ein überarbeitetes Regelwerk verabschiedet. Mit den Änderungen der ADMR, die ab dem 28. April gültig sind, nahm die FN auch eine geringfügige Angleichung an die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) vor.
„Unser Ziel war es schon, uns so gut wie möglich an die FEI anzupassen“, sagte FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau. Allerdings, betonte der Präsident, halte die FN an dem Leitgedanke fest, dass Pferde im Wettkampf frei von wirksamen Substanzen sein müssen. Motiviert durch den Wunsch, nationales und internationales Reglement anzugleichen, ließ die FN einige wenige Ausnahmen zu. „Das Wohl des Pferdes darf natürlich nicht vernachlässigt werden“, so Graf zu Rantzau. Bedingt durch die strukturellen, ethischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, schloss er aber eine weitergehende Anpassung an die FEI-Regeln derzeit aus.
Ab dem 28. April dürfen Stuten mit dem Rossehemmer Chlormadinonacetat und Pferde mit Omeprazol, das zur Vorbeugung von Magengeschwüren eingesetzt wird, auch während eines Turniers behandelt werden. Zugelassen wurden zudem Homöopathika ab einer Konzentration von D7 und Pilzmittel zur äußerlichen Anwendung. Ergänzend wird disziplinübergreifend der Einsatz von Lärmschützern bei Hallenturnieren erlaubt. Bislang waren diese nur beim Fahren und Voltigieren zulässig. Eine Angleichung an die FEI erfolgte auch beim Einsatz von Nasennetzen. Hier gelten bei deutschen Turnieren jetzt die gleichen Regeln wie international, das heißt, dass beispielsweise bei Springpferden jetzt auch national diese Netze sowohl auf dem Vorbereitungsplatz, wie im Wettkampf eingesetzt werden dürfen.
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