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Doping & Tierquälerei: Strafrechtliches Nachspiel für Olympia-Springreiter
PETA zeigt Springreiter Christian Ahlmann an / Staatsanwaltschaft Essen leitet Ermittlungsverfahren ein
Gerlingen. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. hat Strafanzeige gegen den Springreiter Christian Ahlmann aus Marl erstattet.
Anlass ist der Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) durch die Verabreichung des Medikaments Capsaicin während der Olympischen Spiele in Peking/Hongkong. Ahlmann hatte sein Springpferd Cöster zur rechtswidrigen Leistungssteigerung mit diesem Alkaloid behandelt.
"Die nach Griechenland bereits wiederholte illegale Behandlung der Pferde durch deutsche Springreiter zeigt einmal mehr die Skrupellosigkeit mancher Olympioniken im Springreiten gegenüber ihren Tieren", so Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck, wiss. Berater von PETA Deutschland e.V. "Die Essener Staatsanwaltschaft hat unter dem Aktenzeichen 28 Js 349/08 ein Strafermittlungsverfahren gegen Ahlmann eingeleitet".
Die Verabreichung des Mittels, welches die Schmerzempfindlichkeit an einer der sensibelsten Stellen des Pferdes, nämlich oberhalb der Vorderhufe, noch erhöht z.B. durch das Touchieren von Hindernisbarren, ist verboten. Capsaicin steht deshalb auf den Dopinglisten der Verbände, u.a. des FEI.
"Nach § 3 Nr. 1b des Tierschutzgesetzes ist der leistungsfördernde Einsatz von Mitteln verboten", so Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck weiter. Dies sollte eigentlich allen Betroffenen bekannt sein, die Fachwelt verurteilt solche Vorgehensweisen. "Die Springreiter sind in bezug auf Doping "Branchenführer" innerhalb der FEI-Disziplinen", publizierte bereits 1995 der ehemalige Mannschaftstierarzt der Springreiter Dr. Peter F. Cronau.
Die Anwendung dieses verbotenen Stoffes Capsaicin kann als "unsichtbares Barren" gewertet werden. Erinnert sei an die Praktiken des Springreiters Paul Schockemöhle, der mit einem Stock gegen die Unterwaden der Vorderläufe der Pferde an den Parcour-Hindernissen schlug, um die Tiere durch den Schmerz zum Höher-Springen zu bringen. Er wurde dabei gefilmt, dieses "sichtbare Barren" ist seither verboten.
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