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I. Werth: Staatsanwaltschaft Moers entscheidet pro Doping

Tierrechtsorganisation PETA legt Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Moers/Hamm. Die Staatsanwaltschaft Moers hat dieser Tage im Verfahren gegen die Dressurreiterin Isabell Werth (Rheinberg) entschieden, dass es sich bei Doping nicht um einen tierschutzrelevanten Tatbestand handelt.

Erst vor kurzem hat jedoch die Staatsanwaltschaft Münster in den Verfahren gegen Marco Kutscher (Riesenbeck)  und Ludger Beerbaum (Riesenbeck)  entschieden, dass Doping als Verstoß gegen § 3 des Tierschutzgesetzes einzuordnen ist. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. legte heute wegen der juristisch abwegigen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Moers Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein.

„Die NRW-Justiz sollte sich beim Thema Doping endlich um eine einheitliche Linie kümmern!“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA Deutschland e. V. Die Tierrechtsorganisation kritisiert, dass die nordrheinwestfälische Strafjustiz von vornherein eine ablehnende Haltung gegen die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Reitsport-VIPs gezeigt hat. Bis heute hat es keine ordnungsgemäßen Ermittlungen gegeben.

Aktenzeichen zur Rückfrage bei den Staatsanwaltschaften:

  • Beerbaum: 540 Js 957/09 (StA Münster)
  • Kutscher: 540 Js 958/09 (StA Münster)
  • Michaelis-Beerbaum: 604 Js 323/09 (StA Kleve Zwgst. Moers)
  • Werth: 604 Js 323/09 (StA Kleve Zwgst. Moers)

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21. Mai 2012

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