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Sporthilfe setzt Förderung für Reiter aus

"Förderleistungen setzen Kaderzugehörigkeit voraus" - C-Kader nicht betroffen

Foto: Deutsche Sporthilfe

Frankfurt am Main. Mit einem Schreiben vom 4. Juni an alle geförderten A- und B-Kader-Mitglieder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (DOKR) teilte die Stiftung Deutsche Sporthilfe mit, dass sie mit sofortiger Wirkung die Förderung für die betroffenen Athleten des DOKR bis auf weiteres anhält.

"Wie uns das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei schriftlich mitteilte, wurden mit sofortiger Wirkung die A-, B- und B2-Kader der Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit aufgelöst, um alle Mitglieder dieser Nationalkader zunächst einer Prüfung der DOSB-Kommission zu unterziehen", beginnt der gemeinsam von Dr. Michael Ilgner, geschäftsführender Vorstand, und Gerd Klein, Beauftragter des Vorstands, unterzeichnete Sporthilfe-Brief an die 24 betroffenen Athleten.

Die Sporthilfe hält sich dabei strikt an ihre Satzungsvorgaben und Förderrichtlinien. "Förderleistungen durch die Deutsche Sporthilfe setzen eine Kaderzugehörigkeit voraus, zudem unterstützt die Sporthilfe ausdrücklich den eindeutigen Weg des DOKR. Der Beschluss Ihres Verbandes hat daher auch ein Aussetzen der derzeitigen Sporthilfe-Förderung zur Folge, diese ruht somit mit sofortiger Wirkung", heißt es in dem Brief wörtlich.

Um mögliche Härtefälle zu vermeiden, bietet die Sporthilfe den geförderten Athleten an, sich an sie zu wenden. "Eine erneute Berufung in den Kader ist nach der Überprüfung durch die DOSB-Kommission wieder möglich. Sobald diese Überprüfung für Sie eine erneute Kaderbenennung ergibt, werden die Förderleistungen rückwirkend ausbezahlt. Es würde sich in diesem Fall für Sie eine Verschiebung der Auszahlungen, jedoch insgesamt kein finanzieller Nachteil ergeben. Falls für Sie durch das Aussetzen der Förderung soziale Härten entstehen, lassen Sie uns dies bitte wissen."

Die Sporthilfe bittet gleichzeitig die Athleten um Verständnis für diese Maßnahme und hofft, "dass Sie bald ein positives Gespräch mit der Kommission führen können, eine erneute Aufnahme in den Kader folgen wird und die Sporthilfe-Förderung wie gewohnt fortgesetzt werden kann."

Ausgelöst wurde der Fall durch eine Äußerung des vierfachen Olympiasiegers im Springreiten, Ludger Beerbaum, der sich seit 1991 nicht mehr in der Sporthilfe-Förderung befindet, wie die meisten Springreiter übrigens. Betroffen von der Sperre der Sporthilfe-Fördergelder sind insbesondere Dressurreiter und Vielseitigkeitsreiter, die stärker in das Sporthilfe-Fördersystem verankert sind. Die Mitglieder aller Kader, die nicht aufgelöst wurden, insbesondere der C-Kader, werden von den Maßnahmen nicht berührt.

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18. Mai 2012

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