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Doping/Verb. Medikation: Deußer-Anwalt Kleefisch antwortete...

Pressemitteilung der BAUMEISTER Rechtsanwälte, Münster

Daniel Deusser erstreitet neue Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung teilte per Presseerklärung vom 14.10.2008 mit, der Springreiter Daniel Deusser dürfte vorerst nicht mehr an Turnieren teilnehmen und sei daher auch nicht beim aktuell stattfindenden Finale der Global Champions Tour im brasilianischen Sao Paulo startberechtigt.

Diese Erklärung ist falsch.

Es trifft zwar zu, dass die von Deusser gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung erstrittene Einstweilige Verfügung vom 30.05.2008 durch mündlich verkündete Entscheidung des Landgerichts Münster vom 14.10.2008 aufgehoben worden ist. Auch die Hauptsacheklage des Reiters, gerichtet auf Feststellung, dass der sperrende Beschluss der Disziplinarkommission vom 25.04.2008 aufgehoben wird, wurde vom Landgericht Münster am 14.10.2008 nicht positiv beschieden.

Die Entscheidung des Landgerichts Münster vom 14.10.2008 ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Urteil ist nicht einmal schriftlich zugestellt worden, es sind Rechtsmittel möglich. Diese einzulegen wird von Daniel Deusser ausdrücklich vorbehalten.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung und Deutsche Olympiade Komitee für Reiterei wollten allerdings offenkundig nicht die Rechtskraft der entsprechenden Urteile abwarten und haben daher durch ein Telefax vom 14.08.2008, unterzeichnet durch Reinhardt Wendt, erklärt, die bereits erteilten Startgenehmigungen für Daniel Deusser für die Turniere in Sao Paulo und in Hannover würden widerrufen. Hiergegen richtete sich ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligung Verfügung, den die BAUMEISTER Rechtsanwälte im Namen von Daniel Deusser heute beim Landgericht Münster eingereicht haben.

Das Landgericht Münster entschied sofort und erteilte antragsgemäß eine Einstweilige Verfügung. Es erklärte:

  • Zur Begründung ist auszuführen, dass dem Antragssteller in Kenntnis der Tatsache, dass er nicht über eine Jahresturnierlizenz verfügt, die Startgenehmigungen erteilt worden sind. Nunmehr der Widerruf alleine auf das Fehlen der Lizenz zu stützen, widerspricht den Grundsätzen des Vertrauensschutzes.

Die Einstweilige Verfügung ist sowohl dem Turnierveranstalter in Sao Paulo, als auch der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie dem Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei (DOKR) zur Kenntnis gegeben und zugestellt wurden. Danach ist Daniel Deusser sowohl in Sao Paulo als auch in Hannover startberechtigt.

Münster, den 15. Oktober 2008, 15:24 Uhr
BAUMEISTER Rechtsanwälte
Kleefisch
Rechtsanwalt

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18. Mai 2012

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