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Fall Deußer: FN bekam vor dem Landgericht Recht
Anwalt Ulf Walz widerspricht Warendorf ...
Münster. Fast ein halbes Jahr nach seinem Erfolg vor dem Landgericht in Münster wurde nun doch im Hauptverfahren der Deutschen Reiterlichen Vereinigung Recht gegeben: Die FN kam mit seinem Widerspruch gegen den hessischen Springreiter im Stall des niederländischen Olympiasiegers Johannes „Jan“ Tops, Daniel Deußer, durch.
Deußer besitzt demnach laut FN zurzeit keine Lizenz, um an Turnieren teilzunehmen. Im April hatte Daniel Deußer eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen die FN, um bei Turnieren weiter starten zu können, so u.a. beim Derby in Hamburg. Der Aussage der FN widerspricht der Schweizer Anwalt Dr.Ulf Walz, er sagt, es gäbe noch gar keinen Gerichtsbeschluss gegen Deußer, der liege nicht vor drei Wochen vor.
Die Vorgeschichte
So erregt sind Anwälte selten: Andreas Kleefisch war es. Und so schossen Sätze wie Kugeln heraus: „Man wollte ihn bewusst köpfen, alles ist geradezu perfide und pervers.“
Der deutsche Advokat aus Münster meinte den Springreiter Daniel Deußer, der für den Stall des niederländischen Mannschaft-Olympiasiegers Jan Tops in Valkenswaard reitet. Dem inzwischen 27 Jahre alten Vorjahres-Zweiten im Weltcup war in einem mündlichen Urteil vom 24.April 08 fast nach Gutsherrenart durch die dreiköpfige Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) für fünf Monate ab sofort eine Turnierlizenz verweigert worden. Widerspruch wurde nicht gestattet. Er sollte auch in Hamburg nicht reiten dürfen.
Zur Vorgeschichte: Die Stute Pristinna des bisher einmaligen Nationen-Preis-Reiters Deußer war Ende Februar letzten Jahres in einem Nebenspringen des Winterfestivals in Florida/USA positiv gestestet worden. Aufgrund des inzwischen immer mehr verfeinerten Analyseverfahrens waren fünf Pikogramm - ein Pikogramm = 12 Nullen hinter dem Komma - des Beruhigungsmittels Request II bei der Dopingkontrolle herausgefiltert worden. Das Medikament, auf angeblich pflanzlicher Basis, hatte der Tierarzt Dr. Marc Suls (Belgien) dem Pferd gegen Flugstress verordnet, Deußer hatte darauf vertraut, dass, zumal auf der Packung ebenfalls angegeben stand, verbotenen Substanzen wären in dem Mittel nicht vorhanden, „das hat mir Suls auf dem Flug zur Verhandlung in Kentucky nochmals betätigt“.
Nach der Satzung des US-Sportgerichts wurde der Deutsche im letzten November zu einer Turniersperre von drei Monaten auf Landesebene und zur Zahlung von 2.000 US-Dollar verdonnert, er musste außerdem 200 Dollar-Gewinngeld zurückzahlen, die gerichtliche Instanz hielt jedoch ausdrücklich fest, eine Leistungsbeeinflussung habe nicht stattgefunden. Die Sperre lief am 31.März in diesem Jahr ab.
FN hakte nach
Vom Fall Deußer erhielt die deutsche FN am 5.März Nachricht und teilte mit, ein Verfahren zu eröffnen. Die Disziplinarkommission mit FN-Generalsekretär Dr. Hanfried Haring, dessen Stellvertreter Reinhard Wendt und Dr. Klaus Miesner verkündete dann am 24.April ihr Urteil mit sofortiger Wirkung, gestand dabei ein, den Schriftsatz aus den USA über 60 Seiten gar nicht richtig gelesen zu haben.
Eine schriftliche Begründung an Daniel Deußer sei aus logistischen Gründen nicht möglich gewesen, heißt es, für eine Presseerklärung reichte jedoch die Zeit. Anwalt Kleefisch: „Die FN meint, nach eigenem Gutdünken jeden Verstoß noch einmal überprüfen und sanktionieren zu können. Verstößt nämlich ein Verband gegen das Mehrfachverfolgungsverbot, kann eine Sanktion durch das staatliche Gericht im Hauptverfahren aufgehoben und dem mehrfach verfolgten Athleten Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Verbandsmaßnahmen zugesprochen werden.“ Kleefisch weiter: „Daniel Deußer ist lediglich der Vorwurf zu machen, dass er seinem Tierarzt vertraut hat. Übrigens: Der in den USA geahndete Verstoß wäre nach der deutschen Leistungsprüfungsordnung ebenfalls nur als leichter Verstoß zu bewerten, was lediglich eine Verwarnung hätte nach sich ziehen dürfen. Im Übrigen diente die Verabreichung des Mittels eher zum Wohle des Pferdes, den 12-stündigen Flug gut zu überstehen.“
Wegen eines Medikationsfalles im Nanobereich Ende Februar 2007 in Wellington/ Florida – 1 Nanogramm = 12 Nullen hinter dem Komma – war der Hesse zu einer Sperre von drei Monaten und einer Geldstrafe von 2.000 Dollar verdonnert worden, obwohl das sportliche Gericht in Kentucky befand, er habe glaubhaft versichern können, das Beruhigungsmittel Request II sei der positiv getesteten Stute Pristinna gegen den Flugstress verabreicht worden, unter Verantwortung des Tierarztes, der ebenfalls in Kentucky aussagte.
Erst ein Jahr danach nun griff die deutsche Föderation den Fall auf und verhängte gegen Deußer nach mündlicher Verhandlung und ohne schriftliche Begrüdung am 24.April nach Gutsherrenart einen fünfmonatigen Lizenzentzug für nationale und internaionale Prüfungen mit sofortiger Wirkung. Damit wäre der Nationen-Preis-Reiter bereits für das letzte Wochenende in Hamburg gesperrt gewesen. Sein Anwalt Andreas Kleefisch zog jedoch erfolgreich vor Gericht. Kleefisch: „Man wollte ihn bewusst köpfen, alles ist geradezu perfide und pervers.“ Und weiter: „Die Kommission spielte sich auf als Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker, das ist eine grobe Rechtsverletzung."
Das Urteil des Landgerichts wurde dem FN-Justitiar Dr. Ettwig-Georg Wann von der Gerichtsvollzieherin persönlich zugestellt – „Höchstrafe“, wie ein Jurist sagt. Der Schweizer Anwalt Dr. Ulf Walz, Experte auf internationaler Ebene in Dopingangelegenheiten: „Strafentscheidungen, beispielsweise eines Fußball-Schiedsrichters, gelten als Spielregelentscheide, Sanktionen durch Verbandsfunktionäre jedoch am bekannten Grünen Tisch sind in der Regel gerichtlicher Überprüfung zugänglich.“
Die Disziplinarkommission mit FN-Generalsekretär Dr. Hanfried Haring, dessen Stellvertreter Reinhard Wendt und Dr. Klaus Miesner gestand sogar ein, den Schriftsatz aus den USA über 60 Seiten gar nicht richtig gelesen zu haben. Eine schriftliche Begründung an Daniel Deußer sei aus logistischen Gründen nicht möglich gewesen, heißt es. Kleefisch: „Die FN meint, nach eigenem Gutdünken jeden Verstoß noch einmal überprüfen und sanktionieren zu können. Dagegen kann ein staatliches Gericht vorgehen und dem mehrfach verfolgten Athleten Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Verbandsmaßnahmen zusprechen.“
Wie nach Gusto Warendorf Urteile verhängt werden können, dafür steht zum Beispiel Ludger Beerbaum. Mit seinem Wissen wurde sein Hengst Goldfever bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen mit einer verbotenen cortisonhaltigen Salbe am Fesselgelenk behandelt, dadurch verlor die Equipe die Goldmedaille, er selbst wurde von der FN für vier Wochen gesperrt, den Zeitraum konnte er sich aussuchen. Und gegen Bundestrainer Kurt Gravemeier wurde noch gar nicht ermittelt, obwohl zwei seiner Schüler wegen Dopings verurteilt wurden ...
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