Letzte Beiträge
- TV-Einschaltquoten: Deutsches Spring- und Dressurderby, Hamburg (Freitag, 18.05.2012 - 14:00)
- Galopp: Englischer Sieg in der Badener Meile vor 12.000 Zuschauern (Freitag, 18.05.2012 - 11:02)
- Doppel-Triumph für die Bayern (Freitag, 18.05.2012 - 10:59)
- Auktions-Vorschau: Sommerglück in Vechta (Donnerstag, 17.05.2012 - 14:39)
- Galopper-Vorschau: Superstar Danedream gegen neun Gegner (Donnerstag, 17.05.2012 - 14:22)
- Nachwuchsdressurreiter für EM-Sichtungen nominiert (Dienstag, 15.05.2012 - 16:23)
- Recht: Pferdehalter müssen Auskunft über den Verbleib ihrer Pferde geben (Dienstag, 15.05.2012 - 12:43)
- Galopp: Auftakt zum Frühjahrs-Meeting mit vollen Feldern (Montag, 14.05.2012 - 12:30)
- Wiesbadener Premiere: Dopingproben von Reitern (Montag, 14.05.2012 - 12:20)
- Pferd International: Weltmeister Edward Gal reitet in Riem (Montag, 14.05.2012 - 12:03)
18.06.2008: Vertagt wegen Befangenheitsantrag
Verhandlung im Fall Deußer vertagt
Warendorf (fn-press). Vor der Ersten Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf fand heute die mündliche Verhandlung im Falle Daniel Deußer (Valkenswaard/NED) statt.
Zur Verhandlung stand die positive Medikationskontrolle von Deußers Pferd Air Jordan Z anlässlich des Weltcupfinales Springen in Las Vegas (USA) vom 18. bis 22. April vergangenen Jahres. Air Jordan Z wurde positiv auf die im Wettkampf verbotene Dopingsubstanz Reserpine getestet. Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hatte den Fall "Air Jordan Z" aufgrund von Verfahrensfehlern bei der Analyse der B-Probe eingestellt. Die FN hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und unterzog diesen Fall einer weiteren Überprüfung.
Die Verfahrensbevollmächtigten von Daniel Deußer stellten zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Mitglieder der Disziplinarkommission. Über den Befangenheitsantrag muss jetzt das Große Schiedsgericht der FN entscheiden.
Hierzu erklärt das FN-Justitiariat: Befangenheitsanträge - mit welcher Begründung auch immer - können nicht verhindert werden. Die Vertagung sagt nichts über die Richtigkeit der Gründe des Befangenheitsantrages aus. Ob dieser gerechtfertigt ist, entscheidet das Große Schiedsgericht nach Stellungnahme der Mitglieder der zuständigen Disziplinarkommission. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Beim Eintragungsfeld "NAME" reicht Ihr Vorname.
Ihre einzutragende E-Mail-Adresse wird nicht mit-veröffentlicht.
Wir weisen daraufhin, dass neben dem Eintragungsdatum und der Uhrzeit auch Ihre IP-Adresse gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte bleiben Sie sachlich. Wir behalten uns vor, beleidigende oder rechtsrelevante Texte zu kürzen bzw. zu entfernen.