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Sport: Daniel Deußer erneut gegen FN vor Gericht
Münster. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem deutschen Springreiter Daniel Deußer (Hünfelden) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gehen in die Fortsetzung.
Am kommenden Montag, 12.Januar, wird der Hesse über seinen Anwalt Andreas Kleefisch Kleefisch beim Landgericht Münster mittels einer einstweiligen Verfügung wieder ein Startrecht bei nationalen und internationalen Turnieren zu erreichen.
Die Disziplinarkommission der FN erteilte Daniel Deußer (27) aus angeblich „wichtigem Grund“ bis zum 12.März keine Lizenz. Begründung: Wegen Dopingverstoßes im Jahre 2007 in den USA sei ein Starterlaubnis nicht gegeben.
Zur Vorgeschichte: Daniel Deußer hatte Ende Februar/ Anfang März 2007 an einem Turnier in Wellington/ Florida teilgenommen, seine Stute Pristanna wurde nach einem mittelschweren Springen positiv auf das inzwischen verbotene Beruhigungsmittel Reserpine getestet.
Gefunden wurden im Urin des Tieres 0,000 000 000 005 Gramm Das Medikament war dem Pferd vom Stalltierarzt gegen Flugstress verabreicht worden, sollte jedoch nach Angaben des belgischen Herstellers kein Reserpine mehr enthalten und innerhalb von drei Tagen abgebaut sein. Nach dem positiven Befund auf Reserpine erklärte die Hersteller-Firma, entgegen den ursprünglichen Zusicherungen habe Requiest II geringfügige Mengen an Reserpine enthalten.
Deußer wurde vom FN-Sportgericht der USA in Kentucky für drei Monate von US-Turnieren ausgeschlossen, musste 2.000 Dollar Strafe zahlen und das Preisgeld in Höhe von 200 Dollar zurückgeben. Deußer akzeptierte die Strafe, gleichzeitig betonte die Kommission in Kentucky, bei der gefundenen Menge der verbotenen Substanz habe eine Leistungsbeeinflussung des Pferdes nicht stattgefunden, man müsse sich aber an das vorgeschriebene Reglement halten.
Anfang 2008 begann die deutsche FN gegen Daniel Deußer vorzugehen. Per einstweiligen Verfügungen durch ein ordentliches Gericht konnte der für den niederländischen Pferdehändler und Mannschafts-Olympiasieger Jan Tops reitende Deutsche zweimal verhängte Sperren aushebeln. Die FN versagte danach von November bis Ende letzten Jahres eine Turnierlizenz, nun erneut bis zum 12.März 2009.
Dazu der international bekannte Rechtsanwalt Dr. Ulf Walz (Schweiz): „Daniel Deußer hatte nie eine objektive Chance, einen positiven Dopingbefund zu verhindern. Und er wurde trotz fehlender Eigenverschuldung und trotz des Umstandes, dass jene unendlich geringen Restspuren von Reserpine die Leistungsfähigkeit seines Pferdes im Wettbewerb in keiner Weise beeinflusst haben, mit einem mehrmonatigen Berufsausübungsverbot bestraft. Und dies nun zum zweiten Mal, da er bereits eine Dreimonatssperre in den USA erhalten hatte.“
Weiter meinte Walz: „Derart skandalöse Justiz-Zustände gibt es in keiner anderen Berufsgattung, nur bei den Reitern. Denn in dieser Branche ist man der Reglementswillkür, sprich Rechtsetzung, und der Funktionärs-Willkür, sprich Rechtsanwendung, zunehmend schutzlos ausgeliefert, weil nämlich die Zivilgerichte eine Praxisänderung vorgenommen haben und Sportsperren während laufender Verfahren nicht mehr verbieten.“
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