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Christian Ahlmann mit viermonatiger Sperre bestraft
FEI-Tribunal wirft Reiter schwere Nachlässigkeit vor
Lausanne. Bis zum 18. Dezember soll Christian Ahlmann (Marl) nach dem Willen des FEI-Tribunals noch gesperrt bleiben.
Das Sportgericht des Weltverbandes gab heute die Strafe für den deutschen Springreiter bekannt, bei dessen Holsteiner Schimmel-Wallach Cöster während der Olympischen Spiele in A- und B-Probe die Substanz Capsaicin nachgewiesen wurde.
Zudem wurde der Reiter zu einer Geldstrafe von 2000 Schweizer Franken verurteilt. Die Beteiligung an den Verfahrenskosten wurde auf 1500 Schweizer Franken beziffert, weil – so die Begründung des Tribunals – das gesamte Verfahren durch die Einwilligung des Rechtsbeistandes von Ahlmann beschleunigt worden sei.
Das Tribunal stufte den Fall als Medikation der Klasse A ein, nicht als Doping. Gleichwohl wirft das Gremium dem Reiter schwere Nachlässigkeit im Umgang mit einer Substanz vor, die schmerzstillend wirkt und den Umstand, dass der Reiter im ersten Hearing entgegen allen Erwartungen keine Erklärung für die Herkunft der gefundenen Substanz geben konnte.
Zugute hält das FEI-Tribunal Christian Ahlmann, dass er bisher in kein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Doping- und Medikations-Reglement verwickelt war.
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