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Erneute Schlappe für Christian Ahlmann
Schweizer Bundesgericht lässt Klage gegen CAS-Verurteilung nicht zu / Der Makel Doping bleibt
Time out: Die Olympischen Spiele 2012 sind für den wegen Doping verurteilten Christian Ahlmann nun ein geplatzter Traum. Das Schweizer Bundesgericht lässt seine Klage gegen das CAS-Urteil nicht zu.
Archivfoto: Heinz Kieslich
Marl. Auch wenn es im sportlichen Bereich Bereich für den Marler Christian Ahlmann gut läuft, Platz fünf mit Taloubet Z beim Weltcupturnier im belgischen Mechelen, so hat er laut einem Bericht der Recklinghäuser Zeitung zum Jahresende eine andere Schlappe einstecken müssen. Das Schweizer Bundesgericht teilte per Fax mit, dass seine Klage gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS nicht zugelassen wird.
Ahlmann wurde vor dem CAS wegen Dopings verurteilt, bei seinem Olympiapferd Cöster wurde bei den Olympischen Reiterspielen 2008 in Hongkong das verbotene Mittel Capsaicin nachgewiesen. In der Ausgabe vom 2. Januar 2010 der Recklinghäuser Zeitung wird Ahlmann wie folgt zitiert: “Es ist schwer zu glauben, dass es heutzutage möglich ist, jemanden zu bestrafen wie man es möchte.“
Den Makel Dopingsünder wird Ahlmann nicht mehr los, an einer Teilnahme bei den nächsten Olympischen Spielen, 2012 in London, braucht er nicht mehr zu denken. Der Recklinghäuser Zeitung sagte er: “Sehr ungerecht und nicht nachzuvollziehen, es geht mir dabei gar nicht um Freispruch, sondern um eine angemessene Bestrafung, wie sie die anderen auch erhalten haben.” Mit “DIE ANDEREN” sind die Olympiareiter Tore Hansen (Norwegen), Denis Lynch (Irland) und Bernardo Alves (Brasilien) gemeint, bei deren Pferden ebenfalls das Mittel Capsaicin gefunden wurde. Verurteilt wurde das Trio allerdings nicht wegen Doping, sondern wegen verbotener Medikation und können 2012 in London um olympische Ehren reiten - zumindest theoretisch.
Stichwort: Internationaler Sportgerichtshof CAS
Der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, Abk. CAS) mit Sitz in Lausanne ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht. Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig.
Der CAS wurde 1984 auf Initiative des IOC als unabhängiges Gremium gegründet. Seit 1994 ist der CAS dem ICAS (International Council of Arbitration for Sport) unterstellt. Für Revisionen ist das Schweizer Bundesgericht zuständig.
Stichwort: Schweizer Bundesgericht
Das Schweizer Bundesgericht (Lausanne) ist nach dem Internationalen Sportgerichtshof CAS die nächst höhere Instanz in der Schweiz. Beim Bundesgericht wird eine Gerichtsentscheidung nicht neu aufgerollt, sondern es wird auf mögliche Verfahrensfehler geprüft. Auf Grund der vorliegenden Fakten einer Sache prüft das Schweizer Bundesgericht, ob eine Klage zugelassen wird oder nicht.
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