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CAS bestätigt Kürten-Urteil - Noch 21 Tage Turnier-Verbot
Ein Rückblick auf FEI-Selbstherrlichkeit
Lausanne/SUI. Der oberste sportliche Gerichtshof CAS in Lausanne bestätigte die vom Reiterweltverband (FEI) gegen die irische Springreiterin Jessica Kürten verhängte Sperre im Rückblick auf den CSIO von Frankreich in La Baule 2007.
Damals war nach dem Sieg im Großen Preis bei ihrer Stute Maike das entzündungshemmende Mittel Etoricoxib gefunden worden, jedoch in so geringer Menge, dass die juristische Kommission der FEI vorschlug, gegen Zahlung von 750 Schweizer Franken das Verfahren einstellen zu wollen. Kürten verwahrte sich dagegen und ging bis vor den CAS.
Der Court of Arbitration for Sport, kurz CAS, bestätigte nun das FEI-Urteil, ab dem 21. Dezember beginnen die restlichen 21 Tage der Sperre für die irische Ausnahmereiterin vom Niederrhein.
Ein Rückblick und weiterer Blick auf die Eigenarten der FEI ...
Am 28. Juni 2007 meldete die FEI, dass man im Urin von Jessica Kürtens Stute Castle Forbes Maike Rückstände des Medikaments Extoricoxib festgestellt habe. Da es sich um ein Medikament der Klasse A handelte (harmloseste Stufe), offerierte die FEI der Top Ten Reiterin, das Verfahren gegen Zahlung einer Busse von 750 Schweizer Franken einzustellen.
Doch Jessica Kürten lehnte ab. Sie machte geltend, dass ihr Pferd nie mit diesem Medikament behandelt worden sei und es sich um eine Fehlanalyse handeln müsse. Sie verlangte über ihren Schweizer Anwalt Dr. Ulf Walz die Analyse der B-Probe und schickte den erfahrenen Dr. Laurent Bigler von der Universität Zürich als Witnessing Analyst (fachkundige Vertrauensperson) zur Überwachung der Analyse ins Doping-Labor LCH nach Frankreich.
Dort kam es zum ersten Skandal: Man zeigte Bigler zwar die B-Probe und öffnete sie in seiner Anwesenheit, doch ließ man ihn das Analyseverfahren nicht überwachen. Zur Begründung wurde gesagt, dies sei weder erwünscht noch zulässig.
In der Folge behauptete das Doping-Labor, es habe auch in der B-Probe Restspuren von Etoricoxib gefunden. Die Analyseunterlagen waren aber unvollständig und belegten diesen Befund nach Einschätzung von Kürtens Experten nicht.
Advokat Walz verlangte daraufhin die vollständige Offenlegung aller Analyse-Unterlagen, da kam es zum nächsten Skandal: Das Doping-Labor machte die Herausgabe von ominösen „Geheimhaltungserklärungen" abhängig. Dies lehnte der Baseler Walz ab. Er verlangte die bedingungslose Offenlegung mit der Begründung, dass es in Dopingverfahren Geheimakten und Geheimhaltungsinteressen nicht gebe und nicht geben dürfe. In der Folge einigte sich die FEI mit Ulf Walz darauf, das auf den 21. Februar 2008 angesetzte Hearing abzusagen.
Kurz darauf kam der dritte Skandal ans Tageslicht: Es stellte sich heraus, dass das Doping-Labor ohne Wissen von Jessica Kürten und deren Anwalt auch die Blutprobe analysiert hat und dass diese Probe negativ ausgefallen war, was aber bis zuletzt verheimlicht wurde. Ulf Walz: „Dies ist eine Frechheit und Unfairness erster Güte. Die Funktionäre haben mit vollem Vorsatz entlastendes Beweismaterial unterschlagen. Jetzt wundert mich auch nicht mehr, weshalb man unseren Witnessing Analyst bei der Analyse rausschickte und sich dann auch noch weigerte, alle Akten offen zu legen."
Der Fall enthält zusätzliche Brisanz: Jessica Kürten wurde vom gleichen Doping-Labor bereits vor zwei Jahren beschuldigt. Damals hieß es, man habe im Urin ihres Pferdes Libertina Rückstände eines unerlaubten Pflanzenwirkstoffes gefunden. Auch damals wurde Jessica Kürten von der FEI offeriert, das Verfahren gegen Bezahlung einer Buße einzustellen, doch auch damals hat Jessica Kürten einen solchen 'Kuhhandel' abgelehnt, da sie sich keines Fehlverhaltens bewusst war.
Der einzige Unterschied: Damals wurde die B-Probe von einem anderen Labor - in Newmarket - analysiert, und dieses Labor bestätigte, dass die B-Probe keinerlei verbotene Wirkstoffe enthielt. Daraufhin stellte die FEI das Verfahren ein. Anwalt Ulf Walz: „Langsam frage ich mich, ob nicht ein Kesseltreiben gegen Jessica Kürten läuft, und wer dahinter steckt. Oder haben wir es einfach mit einem neuen Phänomen zu tun, das man 'Steuereintreibungsversuche durch Sportmonopolverbände' nennen könnte? Man erhebt einen unbegründeten Dopingverdacht und offeriert Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer geringfügigen Buße."
In erster instanz war Jessica Kürten zu einer Sperre von zwei Monaten verurteilt worden, die sie am 7. Juni 2008 antrat, nach einer vorübergehenden Aufhebung hat sie nun noch 21 tage vor sich – aber außerdem hat sie nun noch Verfahrenskosten in Höhe von 10.000 Schweizer Franken zu tragen. Zur Erinnerung: Mit 750 Franken hätte sie alles erledigen können, doch sie sagte: „Ich bin unschuldig...“
Eine Schuld konnte ihr nicht nachgewiesen werden.


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