Letzte Beiträge
- TV-Einschaltquoten: Deutsches Spring- und Dressurderby, Hamburg (Freitag, 18.05.2012 - 14:00)
- Galopp: Englischer Sieg in der Badener Meile vor 12.000 Zuschauern (Freitag, 18.05.2012 - 11:02)
- Doppel-Triumph für die Bayern (Freitag, 18.05.2012 - 10:59)
- Auktions-Vorschau: Sommerglück in Vechta (Donnerstag, 17.05.2012 - 14:39)
- Galopper-Vorschau: Superstar Danedream gegen neun Gegner (Donnerstag, 17.05.2012 - 14:22)
- Nachwuchsdressurreiter für EM-Sichtungen nominiert (Dienstag, 15.05.2012 - 16:23)
- Recht: Pferdehalter müssen Auskunft über den Verbleib ihrer Pferde geben (Dienstag, 15.05.2012 - 12:43)
- Galopp: Auftakt zum Frühjahrs-Meeting mit vollen Feldern (Montag, 14.05.2012 - 12:30)
- Wiesbadener Premiere: Dopingproben von Reitern (Montag, 14.05.2012 - 12:20)
- Pferd International: Weltmeister Edward Gal reitet in Riem (Montag, 14.05.2012 - 12:03)
DKThR: Hippotherapie von Umsatzsteuer befreit
Bundesfinanzhof-Urteil schaffte Klarheit
München (DKThR). Nun ist es amtlich: Die von Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie ist eine von der Umsatzsteuer betreute Heilbehandlung (nach § 4 Nr. 14 USTG.).
Eine Diplom-Pädagogin mit einer Einrichtung fürs Therapeutische Reiten war in Revision gegangen, nachdem ihr zuständiges Finanzamt ihr für sämtliche Umsätze Umsatzsteuer auferlegt hatte.
Mit einem Urteil vom 30.1.2008 hat die Pädagogin nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Finanzamt gewonnen. Die im Streitfall durchgeführte Hippotherapie stellt nach Auffassung des BFH insoweit eine Heilbehandlung dar, als die Klägerin aufgrund ärztlicher Indikation nach entsprechender ärztlicher Verordnung tätig geworden ist. Dem stehe auch nicht die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) entgegen, wonach die gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Übernahme der Kosten der Hippotherapie verpflichtet sind.
Im Gegensatz zu den einschlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen, bei denen es um die Frage gehe, ob ein Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit einen (Mindest)Anspruch auf bestimmte Heilmittel hat, verfolge die Steuerbefreiungsvorschrift des UStG den Zweck, allgemein die Kosten der Heilbehandlung zu senken und diese dem Einzelnen zugänglicher zu machen.
Das gesamte Urteil kann unter dem Aktenzeichen XI R 53/06 vom 30.1.2008 nachgelesen werden.
Weitere Informationen über das Therapeutische Reiten im Internet: www.dkthr.de
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Beim Eintragungsfeld "NAME" reicht Ihr Vorname.
Ihre einzutragende E-Mail-Adresse wird nicht mit-veröffentlicht.
Wir weisen daraufhin, dass neben dem Eintragungsdatum und der Uhrzeit auch Ihre IP-Adresse gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte bleiben Sie sachlich. Wir behalten uns vor, beleidigende oder rechtsrelevante Texte zu kürzen bzw. zu entfernen.